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Ebay und Co müssen steuerpflichtige Privatverkäufer melden Wer mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, muss vom Plattformanbieter seit dem 1. Januar 2023 dem Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden.


Schwarzfuß

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vor 13 Stunden schrieb Holzwurmbaum:

ab 1.3. gibt es keine Verkaufsgebühren für Private mehr.

Als Privater konntest du schon im Februar 320 Auktionen gebührenfrei einstellen.

 

vor 13 Stunden schrieb Holzwurmbaum:

jetzt wird das Thema wieder spannender für Verkäufe. wenn nur nicht diese bescheu…. Zahlungsabwicklung wäre. Der traue ich nicht bei Problemen

Kann ich nicht nachvollziehen. Im Februar habe ich 5 Artikel verkauft.

 

vor 4 Stunden schrieb D700:

Heute gibt es meist nur noch Sofortkauf Angebote oder Auktionen mit Startpreisen weit über dem Marktwert.

Kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen.

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vor 12 Stunden schrieb H.erbert:

Als Privater konntest du schon im Februar 320 Auktionen gebührenfrei einstellen.

Kann ich nicht nachvollziehen. Im Februar habe ich 5 Artikel verkauft.

Einstellgebühren <> Verkaufsprovisionen

Es geht darum, wenn Probleme auftreten. Früher habe ich versendet, wenn das Geld bei mir auf dem Konto ist, jetzt bekommt ebay das Geld und gibt dieses frei, wenn der Verkäufer die Transaktion positiv bewertet. Was mache ich, wenn als Beispiel ein Objektiv ins Ausland verkauft wird und der Käufer falsche Behauptungen aufstellt. Im Ausland klagen? Da ich nach Einführung des neuen Abwicklungsprozesses bisher nur 1x verkauft habe, schickt mir ebay das Geld erst, wenn ich positiv bewertet wurde, trotz jahrzentelanger Aktivität. Ich habe noch nicht herausgefunden, wieviel ich verkaufen muss, damit ich es eher bekomme. Tel. Kundenservice mit Privaten ist grottigst.

bearbeitet von Holzwurmbaum
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vor 1 Stunde schrieb Holzwurmbaum:

Einstellgebühren <> Verkaufsprovisionen

Richtig, das Einstellen war schon immer kostenfrei und verkauft habe ich bei ebay die letzte Zeit nur noch, wenn es die Verkaufsprovision als Punkte/Guthaben wieder zurückgab.

Werde nun wieder öfters bei ebay verkaufen, denn 10% sind gerade bei etwas höheren Summen doch schon ein ordentlicher Batzen...

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vor 1 Stunde schrieb Holzwurmbaum:

Früher habe ich versendet, wenn das Geld bei mir auf dem Konto ist, jetzt bekommt ebay das Geld und gibt dieses frei, wenn der Verkäufer die Transaktion positiv bewertet.

Kurz und knapp: Nö.

Ebay hat mir den Verkaufserlös auch ohne Bewertung des Käufers überwiesen.

Was mich allerdings ärgert: Von den 5 Verkäufen habe ich nur 2 Bewertungen erhalten. Ich bin privater Verkäufer, der nur alle heilige Zeiten was verkauft. Meine Käufer bewerte ich sofort nach Geldeingang. Aber die Heinis sind dann zu faul, selbst eine Bewertung abzugeben, obwohl sie von eBay nach einer Woche daran erinnert werden.

bearbeitet von H.erbert
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Ich beschäftige mich da derzeit mit einen Sonderfall. Konkret haben wir ein bisschen was geerbt, die Verstorbene hatte allerdings die Sammelwut. Ein wenig was davon würde ich gern über EBay verkaufen, womit ich aber schnell über 30 Verkäufe bzw. 2000 € käme. Nun habe ich die Dinge nicht kaufen müssen, möchte mir aber auch nicht alles ins Regal stellen, was da vorhanden ist und als sammelnswert angesehen wurde. Nach der derzeitigen Gesetzeslage würde ich damit relativ schnell in den gewerblichen Handel abrutschen. Angesichts dessen, was ich schon an Erbschaftsteuer abführen soll, würde ich das als ungerechtfertigte Doppeltbesteuerung ansehen. Zu solchen Fällen habe ich aber nichts gefunden, wie dies gehandhabt wird.

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vor 5 Minuten schrieb Easy98:

Angesichts dessen, was ich schon an Erbschaftsteuer abführen soll, würde ich das als ungerechtfertigte Doppeltbesteuerung ansehen.

Waren die Gegenstände, die du verkaufen willst, denn schon bei der Erbschaftssteuer aufgeführt und sind in diese Steuer mit eingegangen?

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Dies ist jetzt kein Hinweis auf einen speziellen Beitrag, sondern allgemein:

Rechtsberatung und das gilt auch für das Steuerrecht in Foren, kann unangenehme Folgen haben. Ich habe schon gesehen, das in ähnlichen Fällen eine erfolgreiche Abmahnung ausgesprochen wurde, was nicht billig war. Gebranntes Kind scheut Feuer 🔥 , nicht das es hier jemanden mit guten Willen trifft. Ich bin seit damals sehr vorsichtig.

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Ich behaupte mal, dass das der Finanzbehörde ziemlich egal sein wird ob das mal geerbt oder gekauft wurde und da vielleicht da drauf auch schon mal Erbschaftssteuer bezahlt wurde. Je nachdem was das für Gegenstände sind fragt sich ob das Sinn macht das über Ebay oder vielleicht besser in irgendwelchen Lokalanzeigen oder spezialisierten themenbezogenen Anzeigenportalen zu verkaufen. Ansonsten frag doch mal deinen Steuerberater.

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@KDKPHOTOKeine Angst, ich suche hier nicht nach Rechtsberatung, es handelt sich nur um einen allgemeinen Themenbeitrag. Es kann in solchen Fällen eben schon mal sein, das man mehr als 30 Gegenstände veräußern möchte und so schnell ins Visier des FA gerät. Für alles andere habe ich meinen Rechtsanwalt und Steuerberater, der glücklicherweise die selbe Person ist und deshalb nur einmal Geld will. 😉

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vor 38 Minuten schrieb Easy98:

@KDKPHOTOKeine Angst, ich suche hier nicht nach Rechtsberatung, es handelt sich nur um einen allgemeinen Themenbeitrag. Es kann in solchen Fällen eben schon mal sein, das man mehr als 30 Gegenstände veräußern möchte und so schnell ins Visier des FA gerät. Für alles andere habe ich meinen Rechtsanwalt und Steuerberater, der glücklicherweise die selbe Person ist und deshalb nur einmal Geld will. 😉

Sollte nur ein Hinweis sein, für alle die hier Beiträge schreiben. Die Linie zwischen einem laienhaften Kommentar und einer "Rechtsberatung" ist leider sehr dünn. Manchmal ist man sich der Tragweite eines Kommentares nicht bewusst. Und den Anwälten die gerne Abmahnungen verteilen, geht es ja um Unterlassung und Geld. Das bedeutet dann für den abgemahnten oftmals Aufregung, Ärger und Belastung. Es ist nicht so einfach sich dagegen zu wehren, man braucht meistens selbst anwaltliche Hilfe und die kostet auch Geld.

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