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Sony Sommer Cashback Auszahlung


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  • 2 weeks later...

Hat jemand Erfahrung wie es aussieht, wenn man seine Kamera nach Cashback Inanspruchnahme wieder verkaufen will?

Habe meine a6000 seit kurzem, Cashback für das erworbene 24-105 f4 eingelöst - und dann folgte eine A7 MK II, das 24-105 auf der a6000 ist nicht die richtige Kombi für mich.

Jetzt soll die a6000 gehen, die A7 ii ist schon hier, aber ich habe die Cashback Aktion beantragt...

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vor einer Stunde schrieb alex_at:

Hat jemand Erfahrung wie es aussieht, wenn man seine Kamera nach Cashback Inanspruchnahme wieder verkaufen will?

Habe meine a6000 seit kurzem, Cashback für das erworbene 24-105 f4 eingelöst - und dann folgte eine A7 MK II, das 24-105 auf der a6000 ist nicht die richtige Kombi für mich.

Jetzt soll die a6000 gehen, die A7 ii ist schon hier, aber ich habe die Cashback Aktion beantragt...

Das Objektiv und die Kamera sind Dir und Sony hat Dir mit dem Kauf per Cashback gedankt!

Was du danach damit machst ist doch Dein Bier!
Oder hast Du irgendwo einen Passus gelesen, daß man die Cashback Produkte nicht mehr verkaufen darf.

bearbeitet von D700
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vor 7 Stunden schrieb alex_at:

Hat jemand Erfahrung wie es aussieht, wenn man seine Kamera nach Cashback Inanspruchnahme wieder verkaufen will?

Was soll dann sein? Einfach verkaufen und gut ist.

vor 7 Stunden schrieb alex_at:

das 24-105 auf der a6000 ist nicht die richtige Kombi für mich.

Passt ja auch überhaupt nicht zusammen. Wieso kauft man eine solche Kombi? Schlechte Beratung?

vor 7 Stunden schrieb alex_at:

Jetzt soll die a6000 gehen, die A7 ii ist schon hier, aber ich habe die Cashback Aktion beantragt...

Und jetzt?  ich verstehe die Frage nicht. Cashback hast du auf das 24-105 beantragt. Das wirst du  ja wohl behalten für die 7II. Oder nicht?

bearbeitet von Octane
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@Octane

Klar, die A7 ii mit 24-105er bleibt, das ist eine Traumkombi!

Was die a6000 angeht: Ich habe ja mit der und dessen Rechnung die 3 Gutscheincodes beantragt.
Wenn ich sie jetzt verkauft - dann geht die Rechnung ja samt Kamera und OVP an den neuen Käufer über. Versucht er dann Cashback zu beantragen, dann gibts mit der Seriennummer 2 Cashback Anträge.

Weiter steht in den Cashback AGB, dass Sony innerhalb v. ich glaube 6 Monate waren es, die Originalrechnung verlangen kann. Die habe ich dann natürlich nicht mehr.

 

Elegant umschifft wäre das ganze wenn ich sie an irgendeinen Ankaufsservice weiterverkaufe - dann verliere ich 50-80€ - aber der Käufer kann mit einer nicht teilnehmenden Händlerrechnung garkeinen Cashback beantragen.

bearbeitet von alex_at
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Werbung (verschwindet nach Registrierung)

vor 27 Minuten schrieb alex_at:

Wenn ich sie jetzt verkauft - dann geht die Rechnung ja samt Kamera und OVP an den neuen Käufer über. Versucht er dann Cashback zu beantragen, dann gibts mit der Seriennummer 2 Cashback Anträge.

Der Gebrauchtkäufer kann keinen Cashback beantragen. Das gilt nur für den Erstkäufer. Meine Rechnungen habe ich faste alle nur in elektronischer Form bekommen als PDF.  Das interessiert Sony doch einen alten Hut. 

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Das stimmt - aber probieren könnte er es - und das traue ich vielen zu. Nur meine Rechnung ist ohne Namen - vor Ort gekauft, als Kunde steht "Barverkauf, Gassenverkauf" drauf. Aber es ist alles auf mich registriert, somit kann eigentlich kein nachfolgender mehr Erstkäufer sein.

Aber wer weiß, was für Ideen Leute haben....

 

Ich muss sowieso noch die 28 Tage abwarten bis mein Cashback ankommt - dann geht sie auf den Gebrauchtmarkt.

bearbeitet von alex_at
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