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Rechtliche Aspekte


keb

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Ich habe hier schon einige Fotos gesehen, die mir sehr gut gefallen. Mich würde mal der rechtliche Aspekt für Amateurfotografen interessieren, inwieweit Personen fotografiert und im Netz dargestellt werden dürfen. Dabei interessiert mich das Thema insbesondere im Bereich Streetfotografie und Städtereisen. Wann müssen, oder müssen überhaupt, die abgelichteten Personen zuvor ihre Zustimmung geben?

Meines Wissens nach spielt es keine Rolle, solange die Menschen nicht das eigentliche Motiv darstellen. Es interessiert also nicht, wenn Personen im öffentlichen Raum abgelichtet werden, wenn das eigentliche Motiv die Elbphilharmonie oder Semperoper ist. Aber wie sieht es aus, wenn ich eine Person oder mehrere Personen vor einem Straßencafé oder einer Mauer ablichte, wo diese klar das Motiv bilden? Brauche ich für eine spätere Veröffentlichung deren Zustimmung?

Klar mag es sehr unwahrscheinlich sein, dass irgendjemand der abgelichteten Personen sich für Fotografie interessiert und über eine Ablichtung von sich im Netz stolpert, aber auszuschließen ist das ja nicht.

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Eigentlich kann man sagen "Wo kein Kläger, da kein Richter", aber so einfach wird das wohl nicht sein. Meine Bedenken gehen sogar noch weiter: Heutzutage gibt es Möglichkeiten ohne Ende. Einfach einmal angenommen, in dem von dir angesprochenen Straßencafe sitzen zwei Personen. Jetzt interessiert sich irgendjemand für eine der beiden Personen und lässt eine Software im Netz nach dem Gesicht der einen Person suchen. Und schwupps, kann man jetzt sehen, mit wem dieser Mensch dort saß, kann evtl. daraus noch mehr schließen. Da reden wir noch nicht einmal von Ehekrach, wenn die eine der Personen verheiratet, die andere aber nicht in dieser Konstellation involviert sein sollte. Aus dem gleichen Grund sind alle immer vorsichtig, wenn ein Autokennzeichen im Bild sichtbar ist, dies wird meist verdeckt. Aber heute sind Gesichter eben genau so leicht einer Person zuzuordnen.

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Es gilt das Recht jeder Person am eigenen Bild, wobei das Fotografieren an sich nicht das Problem ist, sondern das öffentliche Zeigen, egal ob hier im Forum oder in einer Facebookgruppe. In Wikipedia gibt es eine gute Zusammenfassung:

"In Deutschland ist die Veröffentlichung von Aufnahmen von Personen durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten aus Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG. und die Veröffentlichung öffentlicher Szenen durch das Recht am eigenen Bild eingeschränkt.[11][12][13] Nach § 22 KunstUrhG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. § 23 Abs. 1 Nr. 4 KunstUrhG macht davon jedoch eine Ausnahme, wenn die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient. Das gilt jedoch nach § 23 Abs. 2 KunstUrhG nur für eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten nicht verletzt wird. "

Zusammengefasst -  du willst ein Foto mit einer erkennbaren Person zeigen, dann solltest du das Einverständnis der Person haben (am besten schriftlich wgn Beweislast), es gibt dazu auch Apps mit vorgefertigten Einverständniserklärungen. 

Das von dir ins Spiel gebrachte "Personen bloss als Beiwerk" ist leider auch nicht so einfach, es hängt immer vom Einzelfall ab. Ein Foto der Elbphilharmonie KANN Personen als Beiwerk haben, es kann aber auch als Teil einer Streetfotografie genau andersrum sein, und die Personen sind eigentlich der Hauptgegenstand.

Amateur sein ist, gut, sobald man ins gewerbliche kommt, wird es noch komplizierter (Stichwort DSGVO)

Diese ganze Rechtssituation (ist bei uns in Österreich nicht viel anders) hat mir das ganze Thema "Streetfotografie" komplett verleidet, ich hab einfach keine Lust, mir über meine Fotos die ich zeige, Gedanken machen zu müssen, ob das rechtens ist.... Schade,  aber es gibt Gott sei Dank genug andere Genres der Fotografie, die dahingehend unproblematisch sind

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