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Capture One Preiserhöhung


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Am 9.1.2021 um 09:08 schrieb rororo:

Ist es so, dass man gekaufte und bezahlte Lizenzen verliert. Sowas ist rechtens? 

Um den beliebten Auto-Vergleich zu bringen, ein gekauftes und bezahltes Fahrzeug verlierst du, wenn du ihn in Zahlung gibst um dir einen Neuwagen mitzunehmen. Etwas ähnliches passiert bei einem Upgrade einer bestehenden Lizenz. Wenn du das nicht willst, darfst du deine Lizenz nicht upgraden, sondern musst dir einfach das Abo als zweite Lizenz beschaffen.

Am 9.1.2021 um 09:53 schrieb wasabi65:

Jede Lizenz ist das recht ein Produkt zeitlich begrenzt zu benutzen und das hat man in den AGB akzeptiert. Das heisst auch der Hersteller kann die Lizenz beenden. 

Allerdings ist die Lizenz von C1 nicht zeitlich begrenzt, und dementsprechend kann der Hersteller diese auch nicht einfach beenden. Für einen solchen Schritt müssen beide Parteien zustimmen, und das kann der Kunde machen, in dem er ein Upgrade bucht. Oder er macht es eben nicht, dann kann auch der Hersteller diese nicht einfach beenden. 

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Ja, wie oben geschrieben. Mit hinein spielen könnte auch, dass sie sich nun gegenüber Adobe als etabliert genug sehen. 

 

Und viele würden Adobe aus Prinzip nur wählen, wenn es sonst gar nichts anderes gäbe, ist zumindest mein Eindruck aus den Kommentaren. 

bearbeitet von Hex
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vor 4 Minuten schrieb wasabi65:

Bei den meisten Softwarelizenzen ist das eben NICHT so. Es ist nicht deine Kopie, sondern die von ihnen zur Benutzung zur Verfügung gestellte Software. Du zahlst für die Benutzung, nicht für die Kopie. Spielt hier aber keine Rolle aufgrund ihres Pricings...

Ich hatte das "meine kopie" durchaus eingeschaenkt in meinem beitrag.

Trotzdem kann die meiste software auf meinem PC durch mehrere nutzer (die physisch zugang haben zu dem PC) genutzt werden, voellig legal.

Oft ist es sogar so, dass ich auf mehreren PCs im haushalt mehrere kopien installieren und nutzen darf.

Was C1 macht ist schon sehr speziell, ich glaube das geht auch nur durch weil es keiner beachtet und c1 den missbrauch duldet.

Aber genau das kritisiere ich, ich will nicht in einer grauzone handeln und geduldet werden, oder doch verklagt.

 

Ich kenne deine verhaeltnisse nicht, ich muss es auch nicht wissen, aber stelle dir vor deine frau und du haben unterschiedliche kameras, dann ist schon mal die vollversion noetig. (damit ihr gegenseitig eure bilder bearbeiten koennt). Ihr habt einen gut ausgebauten bildbearbeitungsPC an dem ihr die RAW entwicklung macht, vielleicht kommt auch mal ein freund zu besuch und will sich mal ransetzen nach einem gemeinsamen fotowalk. Wieviele vollversionen c1 kaufst du jedes jahr. (gehen wir davon aus die kommen jetzt weiterhin jaehrlich)

Laut c1 brauchst du mit dem einem PC dann mindestens 2 vollversionen plus fuer jeden bekannten, der mal zu besuch ist ein paar tage eine weitere. Oder kinder, oder oder..

Wenn man das nicht kritisiert wird es sich nicht aendern.

Das es nicht deutlicher kritisiert wird liegt darann, dass es C1 nicht verfolgt, niemanden haftbar macht, aber ich mag das nicht.

Ich zahle gutes geld fuer den PC und die eine lizenz, ich will das nutzen duerfen auf dem einem PC.

 

w

 

 

 

 

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vor 13 Minuten schrieb Helios:

Um den beliebten Auto-Vergleich zu bringen, ein gekauftes und bezahltes Fahrzeug verlierst du, wenn du ihn in Zahlung gibst um dir einen Neuwagen mitzunehmen. Etwas ähnliches passiert bei einem Upgrade einer bestehenden Lizenz. Wenn du das nicht willst, darfst du deine Lizenz nicht upgraden, sondern musst dir einfach das Abo als zweite Lizenz beschaffen.

Ja, ein guter punkt,

ein upgrade (statt neukauf) ist so eine art in zahlung geben. Die alte lizenz ist dann weg.

Das ist auch garnicht der punkt den ich kritisiere, sondern das man auf einem rechner nicht mit mehreren personen, nacheinander, arbeiten darf.

Wenn man es genau nimmt, das wird kaum einen kuemmern, auch C1 im moment offenbar nicht. Aber es bleibt halt immer im hintergrund "illegal", daher mag ich es nicht.

 

w

 

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vor 43 Minuten schrieb Widdewiddewitt:

Wenn man es genau nimmt, das wird kaum einen kuemmern, auch C1 im moment offenbar nicht. Aber es bleibt halt immer im hintergrund "illegal", daher mag ich es nicht.

Dann musst du die Konsequenz ziehen und von C1 weggehen. Nur,wenn das genug Leute machen (und das vielleicht sogar ggbr Phase 1 melden als Kündigungsgrund) gibt es eine Chance, dass sich was ändert.

Nur seinem Ärger Luft machen (wobei, das tut auch manchmal gut), aber bei C1 bleiben, wird sicher nichts ändern...

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Werbung (verschwindet nach Registrierung)

vor 15 Minuten schrieb WIzard:

Dann musst du die Konsequenz ziehen und von C1 weggehen. Nur,wenn das genug Leute machen (und das vielleicht sogar ggbr Phase 1 melden als Kündigungsgrund) gibt es eine Chance, dass sich was ändert.

Nur seinem Ärger Luft machen (wobei, das tut auch manchmal gut), aber bei C1 bleiben, wird sicher nichts ändern...

Das ist was drann, aber  wenn die foren einhellig kritisieren denken die vielleicht auch mal weiter.

Ich zumindest, schaue nach alternativen und kann mir vorstellen vom weltbesten RAW entwickler weg zu gehen wegen solcher dinge.

Muss ja nicht sofort sein, musste eh auf V21 upgraden, das kann ich bestimmt einige jahre nutzen, wenn ich nicht grade wieder einen neuen sensor kaufe der nicht unterstuetzt wird von der aktuellen version.

Ich bin auch eh bescheiden, ich will nur eine moeglichst gute RAW entwicklung, die ganze extras wie wegstempeln, HDR, pano, stacking, sonstwas kann ich sehr gut anders loesen.

Ich werde die zeit nutzen mich bei linux um zu schauen.

Weil auch die lizenzen von M$ gehen mir immer mehr auf den cookie.

(vielleicht bin ich auch grade uebersensibel, kann schon sein, aber seit ich ab  und an mal das kleingedruckte lese wird das immer schlimmer.)

 

w

 

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Ich glaube das Thema des Lizenz Rechtes, führt uns nicht weiter. Jedes Unternehmen hat AGBS / Lizenz Regelungen. Auch die Adobe AGBS haben ihre Tücken, die der Telekom genau so wie O2. Und seit mal ehrlich: Wer liest sich diese immer vor einem Vertragsabschluss zu 100% durch? Entweder achtet man auf einige wichtige Punkte (Kündigungsrecht oder ev. autm. Verlängerungen) und dann hat es sich auch meistens. Erst wenn es ein spezifisches Problem gibt liest man in den AGBS diesen Punkt nach.

Und sind wir mal ehrlich und sei mir der leicht hinkende Vergleich erlaubt: Wenn man ein Auto kauft, dann hält sich auch jeder an die in den AGBS aufgeführten Garantiebestimmungen, einfach nur, weil es sonst im Reklamationsfall, Geld kosten würde.

Und wer lehnt Adobe Software ab, weil ihm 1 Punkt der AGBS nicht passt?

Ich habe mit meiner Pro1 Lizenz 2 Installationen frei, genau wie bei Adobe, aber beide Lizenzen eines Herstellers dürfen nicht gleichzeitig genutzt werden. Und wenn jemand an meinem PC sitzt, dann nutzt er immer alle Software die auf dem PC installiert ist und die er in diesem Moment benötigt. Das ist die Praxis!

Und mal ganz pragmatisch: Wem die Preisgestaltung von Capture One nicht gefällt, kann wechseln, bis hin zur kostenlosen Software. Und noch einmal: Für mich ist C1 Pro ein Werkzeug meiner Arbeit, genau so wie Sony oder wer auch immer. Insbesondere bei Objektiven entscheide ich immer nach Anforderung, Qualität, Bildgebung und zu Letzt ist der Preis ausschlaggebend. Da nutzt es wenig nur nach Kosten zu entscheiden, wenn preiswertere Varianten, die Qualitätsanforderungen weder von mir, noch die der Kunden erfüllen.

Mit Capture One kommen ich am besten zu recht, und ja, wenn ich neue Hardware kaufe, bin ich auch irgendwann zum kostenpflichtigen Update verdonnert.

 

bearbeitet von KDKPHOTO
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vor 5 Stunden schrieb KDKPHOTO:

Ich habe mit meiner Pro1 Lizenz 2 Installationen frei, genau wie bei Adobe, aber beide Lizenzen eines Herstellers dürfen nicht gleichzeitig genutzt werden. Und wenn jemand an meinem PC sitzt, dann nutzt er immer alle Software die auf dem PC installiert ist und die er in diesem Moment benötigt. Das ist die Praxis!

Das mag praxis sein und ist illegal (normal natuerlich nicht, bei c1 aber schon),

deswegen weise ich darauf hin, es ist geduldet von C1, aber wer weiss was ist wenn die mal wieder geld brauchen, oder verkauft werden.

Wir setzen uns einem risiko aus und sind auf duldung angewiesen, das kann man sicher auch jahre spaeter noch bestrafen. Das kann ich nicht gut finden.

Ich finde auch das klingt jetzt ueberzogen von mir, kleinlich und so weiter.

Aber eigentlich ist es ueberzogen und kleinlich von c1 und deren AGBs sind fuer uns verbindlich, duldung ist nicht garantiert. (vermutlich wuerden sie dem sogar widersprechen das sie es dulden)

 

w

 

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Hersteller können nicht einfach in die AGB schreiben, was sie wollen - immer wieder mal werden Punkte im Streitfall von Gerichten als unwirksam verworfen, weil sie den üblichen Bräuchen des Handels oder den "guten Sitten" (was immer das auch sei) widersprechen.

Die one single user-Bestimmungen beziehen sich - soweit ich das verstehe - auf ein betriebliches Umfeld und scheinen untersagen zu wollen, daß die Software z.B. im Schichtbetrieb an einem regulär von mehreren Personen genutzten Arbeitsplatz mit nur einer Lizenz eingesetzt wird. Hmmm. Aber selbst da könnten die zur Einhaltung dieser Verpflichtung erforderlichen Vorkehrungen mit den Datenschutzbestimmungen kollidieren. Für die private Nutzung sind sie m.E. völlig irrelevant. Ebenso für den Fall, daß ein Arbeitsplatz z.B. von einer Urlaubsvertretung genutzt wird. Eine Bestimmung, die es dem Betriebsinhaber und Käufer der Software untersagen würde, die Software bei einem Personalwechsel weiter benutzen zu lassen, wäre höchstwahrscheinlich anfechtbar und nicht haltbar - auch wenn der Käufer sie beim Erwerb abgeklickt hat.

Haupthindernis für die rechtliche Durchsetzung sind aber m.E. die vermutlich unzumutbaren Kontrollbedingungen und der Datenschutz. Ich sehe nicht, daß ein Käufer berechtigt wäre, den Namen des zur Nutzung vorgesehenen Mitarbeiters an einen Außenstehenden weiterzugeben.

bearbeitet von micharl
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vor 42 Minuten schrieb micharl:

Die one single user-Bestimmungen beziehen sich - soweit ich das verstehe - auf ein betriebliches Umfeld und scheinen untersagen zu wollen, daß die Software z.B. im Schichtbetrieb an einem regulär von mehreren Personen genutzten Arbeitsplatz mit nur einer Lizenz eingesetzt wird.

Der klassische „Named User“. 

vor 42 Minuten schrieb micharl:

Für die private Nutzung sind sie m.E. völlig irrelevant.

So ist es. 

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vor 5 Minuten schrieb MaTiHH:
vor 49 Minuten schrieb micharl:

Für die private Nutzung sind sie m.E. völlig irrelevant.

So ist es. 

Das muss ich beim lesen des kleingedruckten aber voellig uebersehen haben mit dem "irrelevant" , wo steht das genau?

Oder wenn das dort garnicht steht, aber nach forenmeinung nach deutschen recht nicht konform geht, warum schreiben die das da rein?

Das macht die nutzer doch nicht gluecklich und wenn es eh irrelevant ist, waere es widersinnig.

Im grunde finde ich Micharls einwaende klar und logisch, hat meine zustimmung.

Nur macht mich das noch nicht wirklich gluecklich.

C1 soll das aendern, dann erst ist es gut.

 

w

 

 

 

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vor 1 Stunde schrieb Widdewiddewitt:

Oder wenn das dort garnicht steht, aber nach forenmeinung nach deutschen recht nicht konform geht, warum schreiben die das da rein?

Man kann es ja mal versuchen. Und vielleicht ist es nach dem Recht der Tonga-Inseln zulässig.

vor 1 Stunde schrieb Widdewiddewitt:

Das macht die nutzer doch nicht gluecklich und wenn es eh irrelevant ist, waere es widersinnig.

Solange es nicht gerichtlich geklärt ist, ist es auch nicht widersinnig - vielleicht läßt sich ja jemand davon beeindrucken. AGBs sind nicht dafür da, "Sinn zu machen", sondern Geschäftsziele zu befördern.

vor 1 Stunde schrieb Widdewiddewitt:

Im grunde finde ich Micharls einwaende klar und logisch, hat meine zustimmung.

Ich finde sie auch logisch - aber die rechtliche Relevanz meiner Meinung ist höchst begrenzt. Wenn Du wirklich wissen willst, was Sache ist, müßtest Du das gerichtlich klären lassen. Und dann weißt Du immer noch nicht, was richtig ist, sondern nur das, was das Gericht befindet.

vor 1 Stunde schrieb Widdewiddewitt:

C1 soll das aendern, dann erst ist es gut.

Das werden sie bestenfalls dann tun, wenn ein potentieller Großkunde seine Rechtsabteilung in Bewegung setzt, um sie dazu aufzufordern. Du bist kein Großkunde und hast noch nicht mal ne poplige kleine Rechtsabteilung mit 30 Leuten? Dann hast Du genau zwei Möglichkeiten: Auf den Kauf der Software und das Abklicken der Lizenzvereinbarung zu verzichten oder kaufen, zahlen, klicken und die Software so zu verwenden, wie es einem mitteleuropäischen Verständnis von fairem Umgang zwischen Anbieter und Kunde entspricht - und keinerlei Auskünfte über Betriebsinterna oder familiäre Gewohnheiten an Leute geben, denen das nicht zusteht. Dank des Datenschutzes sind das erfreulich wenige 😉

 

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vor 9 Stunden schrieb KDKPHOTO:

Und mal ganz pragmatisch: Wem die Preisgestaltung von Capture One nicht gefällt, kann wechseln, bis hin zur kostenlosen Software... zu Letzt ist der Preis ausschlaggebend.

Ist völlig in Ordnung, wenn Geld für Dich keine Rolle spielt. Doch "wem die Preisgestaltung nicht gefällt, kann wechseln" ist ein wenig sarkastisch. 

Es ist nicht pragmatisch, sich auf andere Software einzustellen, sondern etwas verdammt Zeitintensives. in der Übergangszeit kommt man oft auch nicht zu den gewohnten Ergebnissen.  Ich halte Preiswillkür eines Lieferanten mit extremen Sprüngen nach oben kundenverachtend. Dabei spielt gar keine Rolle, ob ich das Geld habe oder nicht.

In meiner Zeit in Marketing und Vertrieb hätten wir unsere Marktstellung leicht zugunsten hoher Margen ausnutzen können. Mein Unternehmen hat uns dies untersagt, enge Grenzen vorgegeben und die Preiskalkulationen des Vertriebs wurden strengen Reviews unterzogen. Faire und nachvollziehbare Preisgestaltung resultiert in nachhaltigem Geschäft.

Ist es nun tatsächlich so, dass bei Abschluss eines Abos die vorher bezahlte, unbefristete Lizenz erlischt? Das muss ja im Vertrag zum Abo explizit so fixiert sein. Als wesentlicher Vertragsbestandteil sollt es kaum genügen, dazu etwas im Kleingedruckten der AGB zu schreiben. Hat jemand einen Quelle dazu?

bearbeitet von rororo
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vor 3 Stunden schrieb micharl:

Solange es nicht gerichtlich geklärt ist, ist es auch nicht widersinnig -

Finde ich schon, es sei denn der sinn sei verwirrung zu stiften.

vor 3 Stunden schrieb micharl:

Dann hast Du genau zwei Möglichkeiten: Auf den Kauf der Software und das Abklicken der Lizenzvereinbarung zu verzichten oder kaufen, zahlen, klicken und die Software so zu verwenden, [...]

Verzichten klingt so doof, ich nehme lieber was dazu. 😉

Und zwar ein linux und eine freie RAW-entwickler-software mal sehen wie weit ich damit komme.

Das nutzen und probieren von alternativen ist mir ja noch erlaubt und sollte das klappen befreit mich das auch gleichzeitig von allerlei ungemach was die nutzung von M$ betrifft, weil auch das zwingt mir C1 mit auf indem sie keine native linux version anbieten. (MAC ist leider auch nicht besser, somal nicht klar ist wann (oder ob jemals) sie den M1 chip unterstuetzen., da koennte linux sogar schneller sein, da arbeitet man bereits darann.)

Ich kann das in ruhe angehen, alle meine kameras werden durch meine aktuelle V21 unterstuetzt, c1 kann alles was ich brauche.

Ich habe mindestens ein jahr bis ich eine neu version kaufen kann (oder updaten), vermutlich fuenf jahre bis ich wirklich handeln muss. Das haengt im wesentlichen darann ob ich neue kameras kaufe die von V21 noch nicht unterstuetzt werden. Aber da kommt nur eine in frage und die wird in Q2 erscheinen, ich hoffe die wird bei V21 noch aufgenommen, dann bin ich fein raus auf jahre. (der hersteller und der sensor wird bereits unterstuetzt, es geht nur um ein neues kamera modell des herstellers, auch quasi ein update)

 

Capture/phase one verliert damit schon heute,

alleine weil ich mir solche gedanken mache und moegliche alternativen erkennen werde. Haetten sie faire bedinungen wuerde ich treudoof jedes jahr meine linzenz zahlen, ich bin zufrieden und bequem. Aber so haben sie meinen ehrgeiz geweckt, selbst schuld....

Mein weg gehen von adobe hat ganz genauso begonnen. Mit LR selbst war ich nie unzufrieden. Die lizenzbedinungen haben mir nicht mehr gefallen. Ich fuerchtete nach der kaufversion faellt womoeglich eines tages auch die klassik version noch weg und sie zwingen mich in die cloud. Da wollte ich vorbereitet sein und habe alternativen gesucht und gefunden. Die kaufversion von c1 halt. War halb so schlimm mit der umstellung, in den naechsten 5 jahren schaffe ich das auch nochmal, wenn nur der ehrgeiz geweckt ist. 🙂 (ich gruende habe eine freie linux version zu nutzen)

 

w

 

 

 

 

 

 

bearbeitet von Widdewiddewitt
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vor 3 Stunden schrieb rororo:

Ist es nun tatsächlich so, dass bei Abschluss eines Abos die vorher bezahlte, unbefristete Lizenz erlischt? Das muss ja im Vertrag zum Abo explizit so fixiert sein. Als wesentlicher Vertragsbestandteil sollt es kaum genügen, dazu etwas im Kleingedruckten der AGB zu schreiben. Hat jemand einen Quelle dazu?

Es reicht doch wenn angeboten wird.

Neue lizenz (alte laeuft weiter) 300EUR.

Neue lizenz bei rueckgabe der alten (upgrade) 100EUR. (oder wie auch immer die preise sind)

Das finde ich nicht unfair, das geht fuer mich in ordnung.

Es ist durchaus ueblich und verstaendlich das ein upgrade nicht eine zweite lizenz bedeutet. Deswegen ist die bezeichnung auch upgrade, und nicht zweite lizenz eine version weiter 🙂

 

w

 

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vor 5 Minuten schrieb Widdewiddewitt:

Es reicht doch wenn angeboten wird.

Neue lizenz (alte laeuft weiter) 300EUR.

Neue lizenz bei rueckgabe der alten (upgrade) 100EUR. (oder wie auch immer die preise sind)

Upgrade ist klar und Nachvollziehbar. Darauf bezog sich meine Frage aber nicht nicht.

Der Wechsel zu einem Abo aus einer bezahlten Lizenz heraus ist ein anderer Sachverhalt.

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vor 12 Minuten schrieb rororo:

Der Wechsel zu einem Abo aus einer bezahlten Lizenz heraus ist ein anderer Sachverhalt.

Ich gebe zu habe ich nicht richtig gelesen,

aber ist es nicht da genauso?

Du behaelst deine bezahlte lizenz und kaufst/mietest noch neu ein abo dazu. (dann hast du zwei, das moechtest du nehme ich an).

Oder du gibst deine kaufversion in zahlung, verlierst sie, bekommt jedoch einen guenstigeren (abo) preis.

 

Ob man mit den preisen einverstanden ist, ist eine andere sache *1, aber so vom prinzip her ist das in ordnung, oder nicht?

 

w

 

*1 ich empfinde eine kaufversion ansich nicht sehr teuer, klasse programm, kostet halt 350EUR, ich finde das passt.

Jedoch der upgrade preis, der liegt dann schon bei 150EUR (preis jetzt geraten), der bringt aber nur 10% erweiterungen, wenn ueberhaupt, kostet aber vergleichsweise viel zur eigentlichen version. Die upgrades sind schon teuer, meiner meinung nach. Aber das wird die strategie sein, erst anlocken ueber einen guenstigen kaufpreis dann bei den upgrades geld verdienen. 

 

bearbeitet von Widdewiddewitt
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vor 10 Minuten schrieb Widdewiddewitt:

aber ist es nicht da genauso?

Du behaelst deine bezahlte lizenz und kaufst/mietest noch neu ein abo dazu. (dann hast du zwei, das moechtest du nehme ich an).

Oder du gibst deine kaufversion in zahlung, verlierst sie, bekommt jedoch einen guenstigeren (abo) preis.

Genau das möchte ich wissen, bevor ich ein Abo abschließe. Bei 79,- Euro jährlich würde ich es mir überlegen. Wenn dadurch aber meine Kauflizenz verfällt mit Sicherheit nicht.

Dazu wurde behauptet, aber nicht belegt:

Am 9.1.2021 um 08:50 schrieb Isar:

@rororo Die Frage lautet ja: ist es besser? Du verlierst wie oben festgestellt, die unbefristete Nutzung deiner jetzigen Version. 

Bei Preiserhöhungen im Abo kannst du kündigen, nur dann stehst du ohne diese Software da.

Von daher besteht meine Frage weiter:

Ist es tatsächlich so, dass bei Abschluss eines Abos die vorher bezahlte, unbefristete Lizenz erlischt? Das muss ja im Vertrag zum Abo explizit so fixiert sein. Als wesentlicher Vertragsbestandteil sollt es kaum genügen, dazu etwas im Kleingedruckten der AGB zu schreiben. Hat jemand einen Quelle dazu?

 

bearbeitet von rororo
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vor 5 Minuten schrieb rororo:

Genau das möchte ich wissen, bevor ich ein Abo abschließe. Bei 79,- Euro jährlich würde ich es mir überlegen.

Wo siehst du denn 79EUR?

ich sehe mindestens 12*11 oder eigentlich 12*24EUR fuer das abo. *1

Ich weiss jetzt nicht, vielleicht gibt's ja eine rabattaktion mit 79EUR, oder es ist doch die inzahlung nahme deiner unbefristeten version.

Das waere dann auch nur im ersten jahr der reduzierte preis?

 

w

*1 das ist der normale abo preis ohne inzahlung nahme, dann kannst du deine alte lizenz behalten. (sage ich mal so, das ist natuerlich nur geraten, nicht verbindlich, bei c1 muss man mit allem rechnen 🙂 )

 

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vor 10 Minuten schrieb rororo:

st es tatsächlich so, dass bei Abschluss eines Abos die vorher bezahlte, unbefristete Lizenz erlischt? Das muss ja im Vertrag zum Abo explizit so fixiert sein. Als wesentlicher Vertragsbestandteil sollt es kaum genügen, dazu etwas im Kleingedruckten der AGB zu schreiben. Hat jemand einen Quelle dazu?

Ich denke du behaelst deine lizenz wenn du fuer 11 oder 24EUR monat ein zusaetzliches abo abschliesst, das geht ja kaum anders.

Wenn du deine kaufversion in zahlung gibst um sonderpreise zu erhalten ist es anders. Dann verlierst du die alte kaufversion. (auch nur geraten von mir, aber so verstehe ich das)

 

w

 

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vor 14 Minuten schrieb Widdewiddewitt:

Wo siehst du denn 79EUR?

76,30 Euro... in meinem Phase One Account (s. Beitrag #13). Da hatte ich das schonmal gepostet.

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vor 11 Minuten schrieb Widdewiddewitt:

Ich denke du behaelst deine lizenz wenn du fuer 11 oder 24EUR monat ein zusaetzliches abo abschliesst, das geht ja kaum anders.

Dem steht ISARs Aussage gegenüber, dass die bisherige Lizenz erlischt. Das glaube ich nicht, möchte ich aber sicher wissen. Deswegen frage ich hartnäckig weiter nach.

Ich hatte meine Lizenz mit der A7ich meine Ende 2013 gekauft. Damals 49,- Euro oder so. Mittlerweile wollen die jährlich ein mehrfaches für Upgrades. Das mache ich nicht mit.

bearbeitet von rororo
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vor 38 Minuten schrieb rororo:

76,30 Euro... in meinem Phase One Account (s. Beitrag #13). Da hatte ich das schonmal gepostet.

Das steht "switch to subscription", also wechsel auf die abo version und das impliziert (das wird sicher auch irgendwo stehen) das du die kaufversion in zahlung gibst.

(Wenn du damit einverstanden bist hast du damit im ersten jahr einen sonderpreis. In den folgejahren zahlest du dann "ganz normal", nehme ich an.)

Der eigentliche preis liegt (ich bin da nicht firm, ich glaube das nur) bei 132EUR jahr, respektive 11EUR im monat wenn du ein jahr abschliesst.

Den sonderpreis wegen inzahlungnahme vermute ich nur im ersten jahr, danach zahlst du normal. (und das wird eher teurer)

Wenn du im ersten jahr auch schon den preis zahlen wuerdest koenntest du deine kaufversion behalten.

 

Hast du dich mal mit feier software beschaeftigt *1?

Da kannst du deine kaufversion behalten und schon mal testen ob du mit anderer software auch klar kommst.

Dann bist du die sorgen los, nicht das geld. 🙂

 

w

*1 rawtherapee und dark table sind wohl die bekanntesten.

 

 

bearbeitet von Widdewiddewitt
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vor 19 Minuten schrieb rororo:

Wo steht das?

Es ist wie immer bei C1 gut versteckt, aber hier findest du die notwendigen Informationen:

https://support.captureone.com/hc/en-us/articles/360016647837-How-to-switch-from-perpetual-license-to-subscription-

Das dir gemachte Angebot, der Wechsel auf das Abo, ist dort Fall 1 (sofern ich dich richtig verstanden habe). Damit gibst du deine Lizenz in Zahlung und erhältst dafür den genannten Rabatt. Wenn du das nicht willst, dann musst du wie zuvor von mir bereits beschrieben eine zweite Lizenz kaufen. Die gibt es gelegentlich auch mit entsprechendem Rabatt. Das wäre dann Fall 3.

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