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Ich finde es völlig o.k., dass ein Händler bei einem offenkundigen Irrtum / Fehler den Kaufvertrag rückgängig machen kann. Wieso sollte man es gerichtlich fördern, wenn Leute auf den Versehen der anderen „surfen“? Anders wäre es, wenn man berechtigt vermuten kann, dass es sich nicht um ein Versehen sondern um eine Verkaufsmasche handelt.

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vor 11 Minuten schrieb wuschler:

Meines Wissens nach gilt das noch nicht in den Niederlanden :classic_laugh:

Da muss es auch nicht gelten. Gemäß europäischem E-Commerce Gesetz gilt im Onlinehandel immer das Recht des Käufers, wenn dieser Konsument, also Privatperson ist. Wobei es in diesem Fall zu Ungunsten des Konsumenten wäre. Wie auch immer, die Rechtssprechung der einzelnen europäischen Länder orientiert sich in derartigen Fällen am europäischen Recht, und es wird da keine wesentlichen Unterschiede geben.

bearbeitet von Alfred_M.
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Ich finde, Murat hat es ganz richtig gemacht - es war ein guter Versuch und wenn es geklappt hätte, umso besser und wenn nicht dann nicht. Es ist ihm ja kein Schaden entstanden (ausser natürlich den seelischen Schmerzen nach der grossen Vorfreude 😉)

Ich hatte vor 1.5 Jahren das Glück, dass Amazon bei seinem "dynamic pricing" einen Fehler hatte, und hab das 2470GM um knappe 1500 ergattert (regulär, nix Warehouse Deal). Wäre es nichts geworden, wäre ich auch nicht streiten gegangen, ausser viel Zores bringt das nichts ein, und graue Haare brauche ich mir auch nicht (mehr) wachsen lassen....

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vor 11 Minuten schrieb wuschler:

Meines Wissens nach gilt das noch nicht in den Niederlanden :classic_laugh:

 

Ja das ist eine schöne vertrakte EU Geschichte. Denn Kamera-Express.de  hat zwar eine deutsche Webseitenadresse, Vertragspartner ist aber die Kamera Express Rotterdam BV mit Sitz in den Niederlanden. USt.-ID ist auch eine niederländische...also hat er einen Kaufvertrag nach niederländischem Recht geschlossen.

Hand hoch, wer sich sicher (!) mit niederländischem Verbraucherrecht auskennt... 🤓

Einer der Gründe warum ich bei denen nix kaufe.

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Und der Anbieter ist eigentlich auch keiner der bekannt bescheisst, von daher finde ich was Murat gemacht hat o. K. und zum anderen das Angebot mit den 150 Euro auch. O. K., sie hätten vlt. anbieten können 150 Euro wenn er den Deal mit dem Set macht und wenn nicht einfach so einen 50 Euro Gutschein für einen anderen Kauf seiner Wahl, ab einem bestimmten Warenwert, bspw. 500,- Euro... oder so... das wäre nochmals was gewesen, was ich gut gefunden hätte. Aber alles gut und dafür kauft er bestimmt bald das 135 GM

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vor 17 Minuten schrieb G-FOTO.de:

Ja das ist eine schöne vertrakte EU Geschichte. Denn Kamera-Express.de  hat zwar eine deutsche Webseitenadresse, Vertragspartner ist aber die Kamera Express Rotterdam BV mit Sitz in den Niederlanden. USt.-ID ist auch eine niederländische...also hat er einen Kaufvertrag nach niederländischem Recht geschlossen.

Hand hoch, wer sich sicher (!) mit niederländischem Verbraucherrecht auskennt... 🤓

Einer der Gründe warum ich bei denen nix kaufe.

Wie ich vorhin bereits angemerkt habe: Im Onlinehandel innerhalb der EU gilt das Verbraucherlandprinzip, es gilt das Recht des Landes, in dem der Kunde ansässig ist. Vorausgesetzt, er ist Privatperson.

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vor 39 Minuten schrieb Alfred_M.:

Wie ich vorhin bereits angemerkt habe: Im Onlinehandel innerhalb der EU gilt das Verbraucherlandprinzip, es gilt das Recht des Landes, in dem der Kunde ansässig ist. Vorausgesetzt, er ist Privatperson.

Wie ich bereits angemerkt hatte, ist das etwas komplizierter...

https://www.bmjv.de/DE/Verbraucherportal/Verbraucherinformation/EVZ/EVZ_node.html

 

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vor 10 Minuten schrieb G-FOTO.de:

Wie ich bereits angemerkt hatte, ist das etwas komplizierter...

https://www.bmjv.de/DE/Verbraucherportal/Verbraucherinformation/EVZ/EVZ_node.html

 

Im  Onlinehandel ist die Rechtslage eindeutig. Die in deinem Link eingangs erwähnte Frau Meier hat im Urlaub in einem Laden in Spanien eingekauft. Aber du hast natürlich Recht: Recht haben ist nicht gleichbedeutend mit Recht bekommen. Das gilt aber für alle Bereiche.

bearbeitet von Alfred_M.
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Soooo jetzt endlich wieder zuhause. War mal wieder in der Wildnis habe aber vorher ungewollt eine ältere Frau erschreckt, weil Sie mich in dem Tarnanzug nicht vorher bemerkt hat 😂. Blöd nur das Sie durch den Schrei all die Rehe vertrieben hat. 

Aber naja die Freude war hinterher umso größer, als ich Zuhause meine Mails angeschaut hatte. Durch den Fehler und der Einsicht meinerseits, habe ich heute einen Gutschein von 100,-erhalten. Ist aber damit geknüpft, wenn ich aber über 500,- Euro einkaufe. Ich habe schon öfters bei denen was bestellt. Hatte nie Probleme mit denen. Denke Fairness zahlt sich aus.

Sobald der Preis vom GM 135mm noch etwas fällt werde ich es in Anspruch nehmen. 

 

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vor 17 Minuten schrieb Lodos61:

... Aber naja die Freude war hinterher umso größer, als ich Zuhause meine Mails angeschaut hatte. Durch den Fehler und der Einsicht meinerseits, habe ich heute einen Gutschein von 100,-erhalten. Ist aber damit geknüpft, wenn ich aber über 500,- Euro einkaufe. ... 

 

Als hätten sie mich gehört oder mitgelesen, prima 🙂

bearbeitet von Nobby1965
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vor 2 Stunden schrieb Alfred_M.:

Im  Onlinehandel ist die Rechtslage eindeutig. Die in deinem Link eingangs erwähnte Frau Meier hat im Urlaub in einem Laden in Spanien eingekauft. Aber du hast natürlich Recht: Recht haben ist nicht gleichbedeutend mit Recht bekommen. Das gilt aber für alle Bereiche.

Alfred nein - lies dir den Text genau durch. Gilt sowohl für Kauf im Land als auch Onlinebestellung:

"...Immer häufiger kaufen wir Waren oder Dienstleistungen im EU-Ausland. Über das Internet können dort Waren schnell bestellt oder – wie bei Frau Meier – direkt vor Ort etwa bei einer Urlaubs- oder Geschäftsreise gekauft werden. Doch was ist, wenn das Produkt fehlerhaft ist oder die Dienstleistung nicht so erbracht wird, wie vereinbart? Manchmal ist es schwierig, im Ausland auf sein Recht zu bestehen; und sei es nur wegen der sprachlichen Barrieren."
 

Für deutsche Onlinehändler gelten definitiv andere Regeln...

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vor 7 Stunden schrieb leicanik:

naja, da habe ich so meine Zweifel ...

Ich auch, diese Mischung aus Drogenkonsum und Krankheit würde ich nicht unbedingt als Leben bezeichnen, und ich denke, dieses "lieber bereuen, es gemacht zu haben als zu bereuen, es nicht gemacht zu haben" dürfte bei ihm auch nicht zutreffen - wenn er sich denn soweit reflektieren konnte. 

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vor 10 Stunden schrieb G-FOTO.de:

Alfred nein - lies dir den Text genau durch. Gilt sowohl für Kauf im Land als auch Onlinebestellung:

"...Immer häufiger kaufen wir Waren oder Dienstleistungen im EU-Ausland. Über das Internet können dort Waren schnell bestellt oder – wie bei Frau Meier – direkt vor Ort etwa bei einer Urlaubs- oder Geschäftsreise gekauft werden. Doch was ist, wenn das Produkt fehlerhaft ist oder die Dienstleistung nicht so erbracht wird, wie vereinbart? Manchmal ist es schwierig, im Ausland auf sein Recht zu bestehen; und sei es nur wegen der sprachlichen Barrieren."
 

Für deutsche Onlinehändler gelten definitiv andere Regeln...

Ich glaube, wir schreiben aneinander vorbei. Ich hatte lediglich behauptet, dass im Onlinehandel (im Rechtsjargon "Fernabsatzgeschäfte"), wenn der Kunde nicht als Geschäftsmann einkauft, das Recht des Landes gilt, in dem der Kunde ansässig ist. Genauer gesagt: Grundsätzlich gilt das Recht des Landes, in dem der Händler ansässig ist. Wenn aber der Kunde Konsument (in Deutschland heißt es wohl "Verbraucher") ist, dann ist das Recht des Kundenlandes anzuwenden, in Teilen, wo dieses für den Kunden günstiger ist (Günstigkeitsprinzip). 

Das ist geschriebenes Europarecht, das in die Rechtsordnung der Mitgliedstaaten überzugehen hatte. Das braucht nicht diskutiert zu werden, das ist Gesetz. Das gilt für deutsche Onlinehändler genauso wie für Onlinehändler irgendwo sonst in der Eu: https://www.ecommerce-verbindungsstelle.de/themen/vertraege-im-internet/onlinehandel-und-anwendbares-recht/zwischen-unternehmer-und-verbraucher/

Worauf sich dein Text bezieht, ist die Durchsetzbarkeit dieser Bestimmungen: "Manchmal ist es schwierig, im Ausland auf sein Recht zu bestehen; und sei es nur wegen der sprachlichen Barrieren." Das habe ich nicht bestritten. Ich habe nur auf deinen Satz "Hand hoch, wer sich sicher (!) mit niederländischem Verbraucherrecht auskennt... " reagiert, weil niederländisches Verbraucherrecht eben letztendlich nicht maßgeblich ist, wenn z.B. ein Deutscher Verbraucher online dort einkauft. Genauer gesagt ist es nur so lange maßgeblich, wie deutsches Recht für den Käufer nicht günstiger ist.

Die Durchsetzbarkeit, auf die du dich aus meiner Sicht beziehst, ist natürlich ein Thema für sich.

bearbeitet von Alfred_M.
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vor 10 Stunden schrieb leicanik:

naja, da habe ich so meine Zweifel ...

Ich würde das auch differenziert betrachten. Wenn ich an Mardona denke, habe ich zwei Bilder im Kopf: eines ist Diego und das andere Maradona. Diego oder Diegito, El Pibe de Oro - der "Goldjunge". Früh Held der Armen seines Viertels La Boca in Buenos Aires. Maradona der extrovertierte Weltstar mit Besessenheit für den Fußball, Anerkennung und Ruhm. Als Aktiver Fußballer immer zwischen Genie und Verrücktheit und eine unvergessliche Bereicherung für diesen Sport. Für mich der größte Fußballer überhaupt. An seiner Genialität kann ich mich nie satt sehen. Gleichzeitig überschwänglicher Lebemann und Partygänger mit Grenzerfahrungen über Stimulanzien. Später ganz den Drogen verfallen, schwer krank und in der Folge zu früh verstorben.

Maradona war immer auch Diego geblieben. Diego hat die Massen im krisengeschüttelten Argentinien berührt. Den Preis, den Maradona gezahlt hat, war hoch. Seine Treuen verziehen ihm jeden seiner Fehler. Man hat die Glaubensgemeinschaft der Maradonianer gegündet und die Nation hat sich anlässlich seines Ablebens Staatstrauer verordnet. Den Kult habe ich auf Argentienienreisen erfahren. Beim Besuch seines Heimat-Stadions La Bomboniera kriegte ich Gänsehaut und hätte mir so sehr gewünscht ihn hier auch spielen geshen zu haben. Bei allem kann mir nicht vorstellen, dass jemand der nach den größten Höhen auch die tiefsten und finstersten Täler erlebt hat, sein Leben noch einmal genauso führen würde. Mehr Diego und weniger Maradona vielleicht.

bearbeitet von rororo
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vor 42 Minuten schrieb Nobby1965:

Bei Foto Erhardt in der Dealzone momentan u. a.

Sony SEL 200-600mm für 1.599,99 / Sigma 24-70mm f2.8 für 1.113,-

Boah Nobby! Warum zeigst du sowas ???
Ich hab die vollen 2099 Euro ohne einen Cent Nachlass bezahlt... 🥴

Außerdem was guckst du schon wieder bei Foto Erhardt? Du brauchst doch nix! 🙄😁

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